ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN

FORM-CONCEPTION  |  FormC-Hub NESTIFY ist eine Marke von FORM-CONCEPTION

Form-C Hub | NESTIFY B2B | Verpackungsentwicklung und Cloud-Software

 

Stand: 01.08.2026

 

Diese AGB und Nutzungsbedingungen gelten als gesondertes Vertragsdokument für die Nutzung von Form-C Hub NESTIFY sowie – soweit vereinbart – für Verpackungsentwicklungs-, Beratungs- und Optimierungsleistungen des Anbieters. Sie entsprechen inhaltlich der abgestimmten Anlage 3 des Kundenvertragswerks.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge des Anbieters mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Verpackungsentwicklung, Verpackungsoptimierung, Cloud-Software sowie damit verbundene Beratungs-, Support- und Dienstleistungen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung. Individuelle und speziellere Vereinbarungen gehen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung, Freigabe eines Entwicklungsauftrags oder vereinbarungsgemäße Bereitstellung eines Softwarezugangs zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus den individuellen Vertragsunterlagen. Werbe- oder Präsentationsangaben sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung.

§ 3 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen fällig. Wiederkehrende Gebühren für Softwarelizenzen können bei Vereinbarung per SEPA-Firmenlastschrift eingezogen werden. Vom Kunden zu vertretende Rücklastschriftkosten trägt der Kunde in tatsächlich entstandener Höhe. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 4 Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, fachliche oder technische Kundendaten auf tatsächliche Richtigkeit zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Kundenbedingte Verzögerungen verlängern Fristen angemessen; zusätzlicher, vom Kunden verursachter Aufwand kann nach den vereinbarten Sätzen berechnet werden.

§ 5 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegender höherer Gewalt beruhen, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen oder erheblichen Ausfällen von Strom-, Telekommunikations-, Internet-, Rechenzentrums- oder Cloud-Infrastrukturen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich. Betroffene Pflichten ruhen für Dauer und Umfang der Behinderung.

§ 6 Verpackungsentwicklung

Der Anbieter erbringt die individuell vereinbarten Beratungs-, Entwicklungs-, Konstruktions-, Design-, Analyse- und Optimierungsleistungen. Soweit kein bestimmter Erfolg ausdrücklich vereinbart wurde, schuldet der Anbieter eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder produktionstechnischen Erfolg. Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Kostenrahmen vereinbart wurden. Der Kunde trägt die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

§ 7 Entwürfe, Tests und Freigabe

Entwürfe und Zwischenstände dienen der Abstimmung und dürfen vor finaler Freigabe nicht ohne Zustimmung des Anbieters für eine Serienproduktion verwendet werden. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Anbieter keine physischen Belastungs-, Fall-, Transport-, Klima-, Lagerungs-, Maschinen- oder Produktionstests. Der Kunde ist für erforderliche Tests und die finale Serien- und Produktionsfreigabe verantwortlich.

§ 8 Charakter der Software und Anwenderqualifikation

Die Software ist ein fachliches Unterstützungswerkzeug. Der Kunde stellt sicher, dass sie durch entsprechend qualifizierte Anwender eingesetzt wird. Softwareergebnisse ersetzen keine fachliche Prüfung, technische Validierung, Produktionsfreigabe oder erforderliche physische Erprobung.

§ 9 Eingabedaten und Softwareergebnisse

Der Kunde ist für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Eingabedaten und Parameter verantwortlich. Ein Ergebnis, das auf unrichtigen, unvollständigen oder ungeeigneten Kundendaten beruht, stellt insoweit keinen Softwaremangel dar, sofern die Software diese Daten entsprechend der vereinbarten Funktion verarbeitet hat. Softwarebasierte Optimierungs- oder Einsparwerte sind keine Garantie eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolgs.

 

§ 10 Warnungen und Freigabeprozesse

Automatisierte Prüfungen und Warnungen unterstützen die Fachprüfung, ersetzen diese aber nicht. Das Ausbleiben einer Warnung bedeutet keine Produktionsfreigabe. Verwendet der Kunde ein Ergebnis ohne erforderliche Fachprüfung oder Freigabe durch den im Vertrag benannten Verantwortlichen, trotz eines relevanten ungeklärten oder nicht erfolgten Warnhinweises, entgegen einer technischen Sperre oder außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks, trägt er die hieraus entstehenden Folgen in dem Umfang, in dem dieses Verhalten für Entstehung oder Umfang des Schadens ursächlich ist. Gesetzliche Regelungen über Mitverschulden bleiben unberührt. Die Entscheidung über die tatsächliche Produktions- oder Verwendungsfreigabe liegt beim Kunden auch im Bezug auf technische Umsetzung wie z.B.: Maschinenlauffähigkeit, Alter und Belastung der Produktionsmaschinen, Faltbarkeit, Klebbarkeit, Auftrichtbarkeit, Belastbarkeit, Stapelfähigkeit, Transportfähigkeit, Feuchtigkeitsbeständigkeit, Produktschutz, regulatorischer Konformität, Serienproduktionsfähigkeit.

§ 11 Mängel der Software

Der Anbieter stellt die Software im vereinbarten Funktionsumfang in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil individuelle Erwartungen, die nicht Vertragsbestandteil wurden, nicht erfüllt sind, eine Störung aus der Umgebung des Kunden stammt, die Software vertragswidrig genutzt wird oder ein fachlich zu prüfender Vorschlag nicht ohne weitere Prüfung unmittelbar produktionsgeeignet ist.

Mängel sollen unverzüglich nach Kenntnis in Textform und nachvollziehbar gemeldet werden. Der Anbieter kann einen Mangel durch Fehlerbehebung, Update, Patch, Workaround oder eine andere zumutbare technische Lösung beseitigen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt, soweit sie nicht wirksam vertraglich modifiziert wurden.

§ 12 Allgemeine Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Bestimmungen wirksam beschränkt werden kann, ist die Haftung je Schadensfall auf maximal 5.000,00 EUR begrenzt. Diese Haftungshöchstgrenze gilt nicht für die im ersten Absatz genannten Fälle unbeschränkter Haftung.

Soweit die Haftung wirksam beschränkt ist, gilt dies auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Produktionsausfalls und Betriebsunterbrechungen, soweit diese nicht zum vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gehören. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 13 Verantwortungsabgrenzung bei Softwareergebnissen

Der Anbieter bleibt für die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit der Software verantwortlich. Die fachliche Beurteilung eines Softwareergebnisses für den konkreten Anwendungsfall sowie Produktions- und Verwendungsfreigabe liegen beim Kunden. Der Anbieter haftet nach Maßgabe dieser AGB nicht für Schäden, soweit diese darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Eingabedaten verwendet, erforderliche Fachprüfungen oder physische Tests unterlassen, relevante Warnhinweise ohne fachliche Klärung missachtet oder ein Softwareergebnis ohne erforderliche Fach- oder Produktionsfreigabe umgesetzt hat und dieser Umstand für den Schaden ursächlich war. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den Schaden unabhängig hiervon nach § 12 zu vertreten hat. In der Software hinterlegte Material-, Maschinen-, Produktions-, Kosten- oder sonstige Referenzwerte dienen der Berechnung und fachlichen Unterstützung. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet oder vereinbart, stellen solche Werte keine Garantie für die tatsächlichen Eigenschaften eines konkreten Materials, einer bestimmten Produktionscharge, Maschinen oder Produktionsumgebung dar. Der Kunde ist verpflichtet, die für seinen konkreten Anwendungsfall relevanten tatsächlichen Material- und Produktionsbedingungen vor einer produktionsbezogenen Verwendung zu überprüfen. Insbesondere können tatsächliche Materialeigenschaften aufgrund von Hersteller, Charge, Feuchtigkeit, Lagerung, Verarbeitung oder sonstigen Produktionsbedingungen von Referenzwerten abweichen.

§ 14 Datenverlust und Cyberrisiken

Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung – vorbehaltlich unbeschränkter Haftung – auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei angemessener und zumutbarer Datensicherung entstanden wäre. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen; eine vollständig unterbrechungs- und angriffssichere Infrastruktur kann nicht gewährleistet werden. Für Cyberangriffe gelten die allgemeinen Haftungsregeln.

 

 

§ 15 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen vertraulich. Ausgenommen sind nachweislich bereits öffentliche, rechtmäßig bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene oder unabhängig entwickelte Informationen sowie gesetzlich erforderliche Offenlegungen. Die Verpflichtung gilt nach Vertragsende fort, solange die Informationen vertraulich sind.

§ 16 Unzulässige Nutzung

Unzulässig sind insbesondere das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, unbefugte Zugriffe, nicht genehmigtes Scraping/Crawling, Belastungs- oder Penetrationstests ohne Zustimmung, Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte sowie Nutzung außerhalb des Lizenzumfangs. Dekompilierung, Rückübersetzung oder sonstige Analyse zur Erlangung von Quellcode oder geschützten technischen Informationen ist untersagt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

§ 17 Kundendaten und Datenschutz

Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden bzw. Rechteinhaber. Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Leistungserbringung technisch erforderlichen Rechte ein und ist dafür verantwortlich, dass er zur Bereitstellung der Daten berechtigt ist. Soweit Auftragsverarbeitung vorliegt, gilt Anlage 4.

§ 18 Nutzungsrechte an Verpackungsdesigns

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde am ausdrücklich final freigegebenen Verpackungsdesign, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine geschäftlichen Zwecke, insbesondere zur Vervielfältigung, Herstellung und Herstellunglassen von Verpackungen, Verbreitung, Werbung und digitalen Nutzung sowie zur erforderlichen Nutzung durch beauftragte Produzenten und Dienstleister. Rechte an nicht final freigegebenen Entwürfen, Skizzen, Konzepten, Zwischenständen und Entwicklungsmethoden verbleiben beim Anbieter. Für Drittmaterialien gelten die jeweiligen Rechte und Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Anbieter kann nur Rechte einräumen, über die er selbst verfügt.

§ 19 Laufzeit, Kündigung und Sperrung

Für Softwareverträge gelten die im SaaS-Lizenzvertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei schwerwiegender vertragswidriger Nutzung, wesentlichen Sicherheitsverletzungen oder unmittelbarer Gefahr für Systeme und Daten kann ein Zugang im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang vorübergehend gesperrt werden.

§ 20 Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Hinweis zur Einbeziehung

Diese AGB und Nutzungsbedingungen werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn ihre Geltung zwischen Anbieter und Kunde vereinbart bzw. sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen sowie speziellere Regelungen im SaaS-Lizenzvertrag, in der Leistungsbeschreibung, im SLA oder in einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gehen bei Widersprüchen im dort geregelten Sachbereich vor.

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